VSBLO (1992-6)
Die Generalversammlung vom 10. September hatte eine lange und gewichtige Traktandenliste zu bewältigen. Statutenrevision, drei Rekurse gegen Entscheide der Lizenzpriifungskommission LPK und der Aufsichtskommission AK sowie eine redaktionelle Neufassung der Richtlinien waren die Hauptgeschäfte. Sie boten Gelegenheit zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit den Aufgaben und Zielen der Dachorganisation der Bio-Bauern. Die Gelegenheit wurde denn auch ausgiebig wahrgenommen, so dass am 8. Oktober eine weitere ausserordentliche Generalversammlung angesetzt werden musste. Es gibt Anzeichen dafür, dass einzelne Punkte an künftigen Versammlungen erneut aufgegriffen werden.
Die neuen Statuten Eine Revision hatte sich vor allem zwei Gründen aus aufgedrängt:
- Die geplante Akkreditierung der VSBLO als Zertifizierungsorganisation gemäss EG-Verordnung 2092/91 über den biologischen Landbau erfordert unter anderem eine Trennung von Handel, Beratung und Kontrolle und eine Gewaltentrennung zwischen zertifizierenden und verwaltenden Verbandsorganen. 2. Als Folge einer starken Zunahme der Biobetriebe fühlen sich viele von den traditionellen Organisationen nicht angesprochen und somit im Dachverband nicht vertreten. Deshalb musste die Mitgliedschaft neu geregelt und der Informationsfluss von der Verbandsspitze an die Basis verbessert werden. Diese Anliegen werden wie folgt umgesetzt:
Mit der Betriebskontrolle wird der Beratungsdienst des FIBL beauftragt. Die Berater der Mitgliedorganisationen werden weiterhin mitwirken, jedoch nicht auf den Betrieben ihrer jeweiligen Lieferanten.
• Die Anerkennung erfolgt durch die neu geschaffene Produzenten-Anerkennungskommission PAK. Es gibt somit ab 1993 keine AVG-, SGBL- oder Demeter-Kontrollbetriebe mehr, sondern nur noch VSBLO-Kontrollbetriebe.
Über alle relevanten Geschäfte marke waren von der LPK mit des Dachverbandes wird ab dem Hinweis auf «zu wenig sofort jeder einzelne Biobetrieb schonende Bearbeitung» abgelehnt direkt informiert. worden. Umstritten waren das # Die Mitgliedschaft für neue Sterilisieren von Gemüse im Glas Organisationen wird erleichtert. sowie das Puffen und Extrudieren Bereits zwei Jahre nach von Getreide. Rekurse an die der Gründung (bisher 5) kann AK waren ebenfalls (knapp) eine Körperschaft von abgewiesen worden, so dass sich die Biobauern aufgenommen werden. GV in letzter Instanz mit den Die Vorschrift zum Gesuchen zu befassen hatte. Vertreter Unterhalt eines eigenen Kontroll- der drei Firmen legten deren und Beratungsdienstes Standpunkt dar und unterstrichen entfällt. ihre Absicht, in grösserem Als erste Gruppe hat die Ausmass Bio-Produkte von den Vereinigung anerkannter Biobetriebe Schweizer Bio-Bauern zu beider Basel VABB von übernehmen und zu verarbeiten. der Möglichkeit Gebrauch Dies löste eine Grundsatzdiskussion gemacht und ist aufgenommen darüber aus, wofür die worden. Knospenmarke in Zukunft zu stehen habe, für einen naturgerechten Anbau oder auch noch für Drei Rekurse Unversehrtheit und Vollwertigkeit Drei Lizenzgesuche der Firmen bis auf den Esstisch. Beide Galactina, Kentaur und Bio-Fa- Auffassungen können in guten Treuen milia zum Führen der Knospen¬ vertreten werden.
Neuerungen bei den Richtlinien - Die Handhabung derFreimenge beim Futterzukauf wird definiert gemäss Erläuterungen in «Kultur und Politik» Nr. 5/92. - Abstufung Höhenlage präzisiert: Die des Höchsttierbestandes nach wird Höhenlage (Richtwerte) Max. DGVE-Wert guter Lage 400 - 600 m ü. M. 2,5 600-900 m ü.M. 2,0 über 900 m ü.M. 1,5 - Beim Winterauslauf für Rindvieh (mindestens einmal wöchentlich) wird für bereits umgestellte Betriebe mit erschwerten Verhältnissen die Möglichkeit einer Fristerstreckung eingebaut. - Das Verarbeitungsreglement ist praktisch eine totale Neufassung. Es beeinflusst die Praxis indirekt über die Absatzmöglichkeiten. Mit knapper Mehrheit wurde die Forderung einer «schonenden» Verarbeitung aufgenommen.
NB: Jedem Kontrollbetrieb wird nach der Drucklegung ein Exemplar der neuen Richtlinien zugestellt.
Schliesslich setzte sich jedoch mit klarer Mehrheit die Auffassung durch, dass die VSBLO als Anbauverband letztlich nur für den Anbau geradestehen kann und dass eine zu rigorose Reglementierung der Verarbeitung dem Absatz von Bio-Produkten und damit der Verbreitung des biologischen Landbaus im Wege steht. Wenn ein ausgeprägtes Gesundheitsbewusstsein der Konsumenten sich stark auf den Absatz verarbeiteter Produkte auswirken sollte, erledigen sich solche Verfahren vom Markt her von selbst. Dem erklärten Ziel einer flächendeckenden biologischen Landwirtschaft in der Schweiz sind zu viele Vorschriften nur hinderlich und sie veranlassen den Handel und die Verarbeiter zu entsprechenden Importen. (Ein an der a.o. GV entgegengenommener Rückkommensantrag kann aus rechtlichen Gründen nicht behandelt werden. Ein Neuaufrollen des Geschäfts wäre nur über eine entsprechende Richtlinienänderung und unter Einhaltung der Kündigungsfristen bestehender Verträge möglich.)
Die Entscheide über diese drei Rekurse sowie jener über den pro ha bei ungünstiger Lage
2,0
1,5
1,0-keine Düngung
sr.
Rekurs der MIBA vom 24. Januar werden den Organen der VSBLO als Richtschnur für künftige Lizenzgesuche dienen können.
Richtlinien: Totalrevision Die im Herbst 1980 erstmals veröffentlichten Richtlinien sind in ihren wesentlichen Bestimmungen unverändert gültig. Sie wurden im Lauf der Jahre mehrmals verfeinert und vor allem durch eine Vielzahl von Reglementen zu einzelnen Fachgebieten ergänzt und präzisiert (zum Beispiel Gemüsebau, Tierhaltung, Hofverarbeitung usw.). Dadurch wurde die Übersicht zunehmend erschwert und die Forderung nach einer Totalrevision immer berechtigter. Der Vorstand hatte deshalb Frau Dr. Anita Dörler, Redaktorin von «Der biologische Land- und Gartenbau» mit einer Neufassung betraut. Über das Ergebnis, ergänzt durch Anträge aus der Vernehmlassung, war am 8. Oktober abzustimmen. Obwohl materiell wenig Änderungen der bisherigen Bestimmungen im Entwurf enthalten waren, zogen sich die über fünf Stunden Beratungen dahin. Einige für die Praxis relevante Präzisierungen haben wir im nebenstehenden Kasten zusammengefasst. Der Vorstand hofft, dass mit den gefassten Beschlüssen eine Konsolidierungsphase eingeleitet worden ist und dass er sich vermehrt der dringend benötigten Öffentlichkeitsarbeit zuwenden kann. Deren Notwendigkeit und Wünschbarkeit ist durch einen entsprechenden Budgetbeschluss noch unterstrichen worden. sr.
/A A